20.05.2012

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Hackerparagraph 202 c StGB: Sicherheitsüberprüfung verboten?

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 13.09.2007

Seit etwa einem Monat gilt § 202 c Strafgesetzbuch, der auf einen EU-Rahmenbeschluß aus Februar 2005 zurückgeht. Die Vorschrift verbietet u.a. das unbefugte Eindringen in fremde Computersysteme ("Hacken") oder auch die Beschaffung entsprechender Programme, und sorgt so für Unsicherheit in der IT-Branche. Ist die Sicherheitsüberprüfung von Systemen noch erlaubt?

Ja: Systemadministratoren oder externe Berater arbeiten regelmäßig im Auftrag der Systembetreiber und damit nicht "unbefugt" im Sinne des Gesetzes.

Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie heute auf SPIEGEL ONLINE

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