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Google Street View im Mietrecht
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.09.2010
Die Diskussion um Google Street View betrifft auch und insbesondere das Mietrecht. Beispiel: Der Mieter legt Widerspruch gegen die Wiedergabe des Hauses ein, der Vermieter hat aber ein besonderes Interesse an der Veröffentlichung, z.B. zur Vermarktung der Wohnungen. Google Street View ist für Vermieter und Makler ein hervorragendes Marketinginstrument.
Rechtsprechung hierzu gibt es noch nicht. RA Dr. Lützenkirchen (Weblog bei beck.de) sieht den Widerspruch des Mieters als vorrangig an und empfiehlt dem Vermieter, ggf. gemäß § 541 BGB zu klagen. Das Gericht wird dann am+´ber eine Interessenabwägung vornehmen.
Empfehlenswert sei eine Klausel im Mietvertrag; sofern diese gut sichbar und ggf. mit eigener Unterschrift ausgestattet sei, könne dem Mieter so der Widerspruch verwehrt werden.
Beitrag des Kollegen Dr. Lützenkirchen
Quelle: beck.de
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