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Forderungssicherungsgesetz auf dem Weg
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.09.2008
Der Bundesrat hat am 19.09.2008 das Forderungssicherungsgesetz gebilligt, das auf einer Länderinitiative aus 2004 beruht. Künftig sollen Werkunternehmer ihre Forderungen gegenüber ihren Kunden schneller und effektiver durchsetzen können.
Erleichtert werden z.B. Ansprüche von Subunternehmern bei Abnahme des Hauptwerkes, oder die Voraussetzungen der Bauhandwerker-Sicherungshypothek.
Der Bundesrat fordert allerdings Weiterungen. Die Beratungen z.B. über eine vorläufige Zahlungsanordnung wurden seinerzeit ausgesetzt.
Der Gesetzesentwurf im Wortlaut mit Begründung
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