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Falsche Kilometerangabe beim Gebrauchtwagen ist Grund für Rücktritt vom Kaufvertrag
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.01.2008
Rostock/Berlin (DAV). Wird beim Kauf eines Gebrauchtwagens der Kilometerstand in den Kaufvertrag mit aufgenommen, ist damit die Laufleistung durch den Verkäufer garantiert, sofern er nichts anderes erklärt. Stellt sich die Laufleistung später als falsch heraus, kann der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden. So das Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 11. Juli 2007 (AZ: 6 U2/07), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
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