20.05.2012

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FG Münster: Keine Pflicht zur Verwendung der amtlichen "Anlage EÜR"

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.04.2009

Ein Unternehmer, der der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck "Anlage EÜR" zu verwenden. Dies entschied das Finanzgericht Münster. Die Entscheidung wurde soeben veröffentlicht.

FG Münster, Urteil vom 17.12.2008 - 6 K 2187/08

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Themengebiet: Steuerrecht

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