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EuGH könnte Impressum-Pflicht im Internet lockern
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.05.2008
Der Europäische Gerichtshof ist dabei, die bisherige deutsche Rechtsprechung zu kippen: Ein Online-Diensteanbieter muss neben der elektronischen Post nicht noch für einen zweiten Kommunikationsweg sorgen, empfahl jetzt Generalanwalt Damaso Ruiz-Jarabo Colomer dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) in seinem Schlussantrag. Es ist damit zu rechnen, dass sich der EuGH seiner Begründung anschließen und innerhalb der kommenden drei Monate sein Urteil verkünden wird.
Die deutsche Rechtsprechung hatte die entsprechende Richtlinie bislang enger ausgelegt; der Bundesgerichtshof hatte jedoch zuletzt Zweifel angemeldet und die Sache an den EuGH verwiesen.
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