20.05.2012

News

EuGH: Urlaub verfällt nicht bei Langzeiterkrankung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.01.2009

Arbeitnehmer, die langfristig erkrankt sind, hatten bisher keinen Urlaub: Ihr Urlaubsanspruch verfiel regelmäßig mit dem 31.03. des Folgejahres. Diese Regelung hat der EuGH gestern für unwirksam erklärt. In solchen Fällen ist der Urlaub zu vergüten.

Es wird eine Klagewelle langfristig erkrankter Mitarbeiter erwartet.

EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06

Zur Pressemitteilung des EuGH

Zum Artikel auf RP-Online

Das Urteil in deutscher Sprache im Wortlaut

Themengebiet: Arbeitsrecht

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