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EuGH: Urlaub verfällt nicht bei Langzeiterkrankung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 22.01.2009
Arbeitnehmer, die langfristig erkrankt sind, hatten bisher keinen Urlaub: Ihr Urlaubsanspruch verfiel regelmäßig mit dem 31.03. des Folgejahres. Diese Regelung hat der EuGH gestern für unwirksam erklärt. In solchen Fällen ist der Urlaub zu vergüten.
Es wird eine Klagewelle langfristig erkrankter Mitarbeiter erwartet.
EuGH, Urteil vom 20.01.2009 - C 350/06
Das Urteil in deutscher Sprache im Wortlaut
Themengebiet: Arbeitsrecht