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EuGH: Geschlechterdiskriminierung bei Teilzeitbeamten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 07.12.2007
In Deutschland wird bei bestimmten Beamten Mehrarbeit, d.h. Überstunden, geringer bezahlt als die normale Dienstzeit. Das Bundesverwaltungsgericht hatte nun dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob dies gegen europäissches Recht verstoße.
Der EuGH hält, seiner ständigen Rechtsprechung folgend, eine Geschlechterdiskriminierung für möglich. Denn Frauen stünden möglicherweise weit häufiger in einem Teilzeitarbeitsverhältnis als Männer, so daß sie von der schlechteren Bezahlung viel öfter betroffen sein könnten.
Eine Geschlechterdiskriminierung, so der EuGH, sei also möglich. Das BVerwG hat nun aufzuklären, ob tatsächlich weit mehr Frauen als Männer benachteiligt werden.
EuGH, Urteil vom 06.12.2007, Az.: C-300/06
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Themengebiet: Arbeitsrecht