20.05.2012

News

Erstattung von Rechtsanwaltskosten an Leasinggesellschaften

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.10.2007

Die Arbitsgemeinschaft Verkehrsrecht berichtet von einer Vielzahl amtsgerichtlicher sowie landgerichtlicher Entscheidungen, in denen entschieden wurde, dass ein Leasingunternehmen nicht gegen seine Schadensminderungspflicht verstoße, wenn es einen Anwalt zur Klärung von Kfz-Schäden an Leasingfahrzeugen einschalte. Die in Anspruch genommenen Haftpflichtversicherungen könnten den Ausgleich der angefallenen Rechtsanwaltsgebühren nicht mit dem Argument verweigern, dass die Klägerin geschäftlich versiert sei oder eine eigene Rechtsabteilung unterhalte.

Dies wird damit begründet, dass bei einem Verkehrsunfall, auch wenn die Unfallsituation nicht schwierig gewesen sein mag, grundsätzlich nie ein dem Grunde oder gar der Höhe nach einfach gelagerter Schadensfall vorliege. Stellvertretend für die Vielzahl der Urteile wird insoweit auf die Entscheidung des Landgerichts Mannheim vom 22. Juni 2007 - Az: 1 S 23/07 - verwiesen. Danach stellt sich ein Unfall im Straßenverkehr, bei dem 2 Kraftfahrzeuge beteiligt sind, bereits wegen der Frage der mitwirkenden Betriebsgefahr des Fahrzeugs des Geschädigten gemäß § 17 Abs. 2 StVO, was den Grund der Haftung angeht, in aller Regel als nicht einfach gelagert dar. Hinzu kommt, dass auch die Beurteilung dessen, was der Höhe nach dem Schädiger geschuldet wird, bei einem Fahrzeugschaden nicht einfach zu beurteilen ist.

Der geschädigte Halter eines Leasingfahrzeuges kann also zwecks Unfallregulierung, für ihn kostenlos, einen Rechtsanwalt mit der Regulierung beauftragen.

Quelle: Arbeitsgemeinschaft für Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein

Themengebiet: Verkehrsrecht

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