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EU-Kommission: Jagd auf Verkehrssünder
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.03.2008
Die EU-Kommission legte gestern einen Vorschlag über eine Richlinie vor, wonach die Ermittlung von Kfz-Haltern in anderen EU-Ländern bei Verkehrsverstößen erleichtert werden soll. Insbesondere bei Geschwindigkeitsübertretungen, Trunkenheit, dem Nichtanlegen des Sicherheitsgurtes und dem Überfahren einer roten Ampel soll der Zugriff auf die Halterdaten des ermittelten Kfz ermöglicht werden.
Die Problematik ist insofern nicht aktuell, als daß ausländische Bußgeldbescheide, bis auf wenige Ausnahmen (Österreich!), in der Bundesrepublik ohnehin nicht vollstreckt werden können. Problematisch wird zumeist nur die erneute Wiedereinreise in das betreffende Land.
Eine EU-Richtlinie aus 2003 zur Amtshilfe bei der Beitreibung von Geldbußen hat Deutschland bislang nicht umgesetzt.
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Themengebiet: Verkehrsrecht