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EMR: Rechte lediger Väter werden gestärkt
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.12.2009
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat soeben in einer Grundsatzentscheidung die Rechte lediger Väter in Deutschlaand erheblich gestärkt. Die Bevorzugung von Müttern bei unverheirateten Paaren verstoße u.a. gegen das Diskriminierungsverbot. Geklagt hatte ein lediger Vater aus Köln.
Der deutsche Gesetzgeber ist nun aufgerufen, die heutige Entscheidung in deutsches Recht umzusetzen.
Zum Bericht auf SPIEGEL Online
Themengebiet: Familienrecht