20.05.2012

News

Bundesverwaltungsgericht: GEZ-Gebühren für Internet-PC

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 27.10.2010

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.

Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in drei Fällen entschieden, daß für internetfähige PC grundsätzlich Gebühren nach dem Rundfunk-Staatsvertrag (GEZ) zu zahlen sind. Die Frage war in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert und von verschiedenen Untergerichten unterschiedlich beurteilt worden. Betroffen sind vor allem Geschäftsleute, Betriebe und Freiberufler.

BVerwG, Urteile vom 27.10.2020 - 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09

Zur Pressemeldung des BVerwG

Zum Bericht auf SPIEGEL-Online

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