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Bundesverwaltungsgericht: GEZ-Gebühren für Internet-PC
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 27.10.2010
Das Bundesverwaltungsgericht hat heute in drei Fällen entschieden, daß für internetfähige PC grundsätzlich Gebühren nach dem Rundfunk-Staatsvertrag (GEZ) zu zahlen sind. Die Frage war in den vergangenen Jahren kontrovers diskutiert und von verschiedenen Untergerichten unterschiedlich beurteilt worden. Betroffen sind vor allem Geschäftsleute, Betriebe und Freiberufler.
BVerwG, Urteile vom 27.10.2020 - 6 C 12.09, 6 C 17.09 und 6 C 21.09
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