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Bundesverfassungsgericht: Grundrecht auf Vertraulichkeit von Daten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 28.02.2008
Anläßlich des gestern verkündeten Urteils zur sog. Online-Durchsuchung von Computern ist das Bundesverfassungsgericht über die eigentliche Fragestellung, nämlich die Verfassungsmäßigkeit einer Regelung im Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen, weit hinausgegangen. Das Gericht entwickelte aus Art. 1 und 2 Grundgesetz ein Grundrecht auf "Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme". Insofern wird die Entscheidung als historisch betrachtet.
Dieses Grundrecht gelte nicht uneingeschränkt, jedoch stellte das Gericht hohe Hürden für etwaige Eingriffe durch staatliche Stellen auf. Die Entscheidung ist bereits im Wortlaut abrufbar:
Zur Pressemitteilung des BVerfG (Zusammenfassung)
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