News
Bundestag verabschiedet Gesetz zum Schutz geistigen Eigentums
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.04.2008
Der Bundestag hat am 11.04.2008 das Gesetz zum Schutz geisstigen Eigentums beschlossen, das die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt. Das Gesetz verbessert u.a. den Schutz geistigen Eigentums. Der Urheber hat in Zukunft verbesserte Auskunfts- und Schadensersatzansprüche.
Andererseits sollen Verbraucher vor hohen Abmahnkosten geschützt werden: Die Rechnungen von sog. Abmahnanwälten werden in einfach gelagerten Fällen und bei geringfügigen Urheberrechtsverstößen der Höhe nach begrenzt.
Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums
Themengebiet: Ohne Kategorie