20.05.2012

News

Bundestag beschließt neues Versicherungsrecht

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.07.2007

Der Bundestag hat gestern (05.07.2007) das neue Versicherungsvertragsgesetz beschlossen. Es enthält wesentliche Änderungen beim Verbraucherschutz, den Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers sowie den Direktansprüchen des Geschädigten etwa im Falle der Insolvenz des Versicheungsnehmers.

Zur Pressemeldung des Bundesjustizministeriums

Themengebiet: Versicherungsrecht

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