News
Bundestag beschließt neues Versicherungsrecht
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.07.2007
Der Bundestag hat gestern (05.07.2007) das neue Versicherungsvertragsgesetz beschlossen. Es enthält wesentliche Änderungen beim Verbraucherschutz, den Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers sowie den Direktansprüchen des Geschädigten etwa im Falle der Insolvenz des Versicheungsnehmers.
Zur Pressemeldung des Bundesjustizministeriums
Themengebiet: Versicherungsrecht