20.05.2012

News

Bundestag beschließt Reform der Rechtsberatung

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.10.2007

Der Deutsche Bundestag hat heute das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es auch in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt. Öffnungen sieht das neue RDG gegenüber dem geltenden Rechtsberatungsgesetz z.B. bei der unentgeltlichen Rechtsberatung vor, zum Beispiel durch Karitative Einrichtungen, Verbraucherberatung oder Mieterbund.

Zur Pressemitteilung des Bundesjustizministeriums

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