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Bundestag berät Änderung beim Zugewinn
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.11.2008
Schulden, die ein Ehegatte während der Ehezeit tilgt, sollen in Zukunft beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Als Zeitpunkt für den Zugewinn soll der Scheidungsantrag, nicht mehr die Rechtskraft der Scheidung gelten.
Diese und weitere Änderungen im Eherecht berät zur Zeit der Deutsche Bundestag. Die Zustimmung zu den geplanten Änderungen gilt als wahrscheinlich.
Themengebiet: Familienrecht