20.05.2012

News

Bundesjustizministerium: Neues Muster für Widerrufsbelehrungen im Internethandel

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.03.2008

Bei bestimmten Vertriebsarten (etwa bei Haustür- und Fernabsatzgeschäften wie dem Verkauf über das Internet) und Vertragstypen (etwa bei Teilzeit-Wohnrechteverträgen) haben Verbraucherinnen und Verbraucher ein Widerrufsrecht, das teilweise durch ein Rückgaberecht ersetzt werden kann. Der gewerbliche Verkäufer hat hierüber zu belehren.

Die Folge: Seit Jahren wird der Handel im Internet von einer Flut von Abmahnungen gestört, da Unsicherheit im Rechtsverkehr über die Formulierung dieser Belehrungen herrscht.

Das Bundesjustizministerium wollte 2002 durch eine Musterbelehrung Abhilfe schaffen und scheiterte: Auch diese Musterbelehrungen wurden durch Abmahnungen erfolgreich angegriffen, selbst Behörden, die Büromöbel verkaufen wollten und das Muster verwendeten, wurden abgemahnt.

Heute teilt das Ministerium mit, daß ein neuer Anlauf erfolgt: Ab sofort sind die ab dem 1. April 2008 geltenden Musterbelehrungen im Internet abrufbar.

Wegen der schlechten Erfahrungen der früheren Verordnungen übernehmen wir für die Muster keine Gewähr! Aber möglicherweise kehrt in diesem Bereich nun etwas Ruhe ein.

Zur Pressemitteilung des Ministeriums

Die Musterverordnung im Wortlaut als .pdf zum Herunterladen

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