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Bundesgerichtshof: Mieterhöhung auch bei Inklusivmiete zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.10.2007
Die Angabe eines pauschalen Betriebskostenanteils im Mieterhöhungsverlangen für eine Teilinklusivmiete steht der formellen Ordnungsmäßigkeit des Erhöhungsverlangens nicht entgegen, sondern betrifft allein dessen materielle Berechtigung. Dabei kommt es auf die Höhe der in der Miete enthaltenen Betriebskosten dann nicht an, wenn selbst die erhöhte Teilinklusivmiete noch unterhalb der ortsüblichen Nettomiete liegt. (Urteil vom 10.10.2007, Az.: VIII ZR 331/06).
Der achte Senat des Bundesgerichtshofes setzt damit seine bisherige Rechtsprechung zu den formellen Anforderungen eines Mieterhöhungsverlangens fort.
Themengebiet: Mietrecht