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Bundesarbeitsgericht: Namensliste und Änderungskündigung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 26.06.2007
Das Bundesarbeitsgericht hat seine ständige Rechtsprechung zur Frage der Zulässigkeit von Namenslisten bei Betriebsänderungen und betriebsbedingten Kündigungen präzisiert.
Ein Arbeitgeber kann im Falle betriebsbedingter Kündigungenim Rahmen einer Betriebsänderung mit dem Betriebsrat eine Liste der betroffenen Mitarbeiter aushandeln. Im Prozeß vor dem Arbeitsgericht ändert sich dadurch die Beweislast: Während normalerweise der Arbeitgeber die Kündigungsgründe darlegen muß, hat bei einer Namensliste der Arbeitnehmer zu beweisen, daß diese falsch und rechtswidrig ist.
Dies gilt auch, wie das BAG nun entschieden hat, für betriebsbedingte Änderungskündigungen.
Themengebiet: Arbeitsrecht