20.05.2012

News

Befürchtete Klagewelle zum Gleichbehandlungsgesetz bleibt aus

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.08.2007

Ein Jahr nach Inkrafttreten des neuen Antidiskriminierungsgesetzes ist die zunächst befürchtete Klagewelle ausgeblieben. «Dieses Horrorszenario ist nicht eingetreten», sagte die Leiterin der neuen Antidiskriminierungsstelle des Bundes, Martina Köppen, dem Nachrichtenmagazin «Focus» am 13.08.2007. Das am 18.08.2006 in Kraft getretene Gleichbehandlungsgesetz setzt entsprechende EG-Richtlinien um und soll Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität verhindern.

Bisher wenige Klagen nach dem AGG

Der Vizepräsident des niedersächsischen Landesarbeitsgerichts, Heinrich Kiel, bestätigte gegenüber der Presse, dass die zuständigen Kammern im Land bisher durchschnittlich über nicht mehr als drei Klagen nach dem neuen Gesetz verhandelt hätten. Zumeist sei es um Alters- und Geschlechtsdiskriminierung bei Kündigungen und Abfindungszahlungen gegangen. Die Direktorin des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg, Karin Aust-Dodenhoff, sagte dem Berliner «Tagesspiegel» am 12.08.2007, in ihrem Bereich habe etwa ein Promille der Klagen Bezug zum neuen Gesetz gehabt. Nach Angaben der zuständigen Expertin des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK), Hildegard Reppelmund, werden viele Streitfälle außergerichtlich beigelegt.

Rechtsunsicherheit bei den Arbeitgebern gewachsen

Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erneuerte indes ihre Kritik an dem Gesetz. «Es sollte dafür sorgen, dass Behinderte, Ältere oder Homosexuelle schneller eingestellt werden. Das ist auf keinen Fall geschehen», erklärte die zuständige BDA-Referentin Kristina Schütt im «Focus».

«Die Arbeitgeber sind eher vorsichtiger geworden, weil die Rechtfertigung der Bewerberauswahl so schwierig geworden ist», so Schütt weiter. In einer im April 2007 veröffentlichten Umfrage unter 200 Firmen hatten 80 Prozent «erhebliche Rechtsunsicherheit» beklagt. Um die Firmen gegen eine betrügerische Ausnutzung des Gesetzes zu schützen, baut die BDA nach Angaben ihrer Referentin ein Archiv mit Hinweisen auf Personen auf, die sich nur zum Schein auf ausgeschriebene Stellen bewerben und dann mit Verweis auf das Gleichbehandlungsgesetz Entschädigungen erstreiten wollen.

Quelle: www.beck.de

Weitere Informationen zum AGG finden Sie hier

Themengebiet: Arbeitsrecht

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