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Bahnstreik: Arbeitnehmer müssen trotzdem pünktlich sein
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.08.2007
Der Weg zur Arbeit fällt grundsätzlich in den Risikobereich des Arbeitnehmers. Etwaige Störungen auf dem Weg, z.B. Stau oder Zugverspätung, gehen zu seinen Lasten.
Auch der geplante Streik der Lokführer ist nicht höhere Gewalt und entlastet den Arbeitnehmer nicht. Das gilt erst recht, wenn der Streik in den Medien angekündigt wurde. Arbeitnehmer haben nach ständiger Rechtsprechung in solchen Fällen Vorkehrungen zu treffen.
Folge einer streikbedingten Verspätung kann eine entsprechnede Lohnkürzung. eine Abmahnung oder sonstige arbeitsrechtliche Sanktionen sein.
Themengebiet: Arbeitsrecht