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BVerwG: Zweitwohnungssteuer grundsätzlich zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.09.2008
Die von vielen Kommunen für Zweitwohnungen erhobene Steuer ist grundsätzlich mit Bundesrecht vereinbar und zulässig. Dies entschied gestern das Bundesverwaltungsgericht.
Die klagenden Studenten aus Rostock gewannen dennoch: Das Kinderzimmer bei den Eltern, das als Erstwohnsitz gemeldet war, genügte den Anforderungen der kommunalen Satzung an eine "Wohnung" nicht, so daß der Wohnsitz in Rostock als Erstwohnsitz bewertet wurde.
BVerwG, Urteile vom 17.09.2008 - 9 C 13/07 bis 9 C 17/07
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Hintergrundbericht auf SPIEGEL-Online
Themengebiet: Steuerrecht