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BVerfG stärkt Rechte unverheiraterer Väter
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 03.08.2010
Ein nicht verheirateter Vater darf nicht generell von der elterlichen Sorge ausgeschlossen werden. Oberstes Gebot ist das Kindeswohl, das sich auch als Recht auf beide Eltern darstellen kann. Das Bundesverfassungsgericht erklärte, dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte folgend, die geltende Regelung für verfassungswidrig.
Budesverfassungsgericht, Beschluss vom 21. Juli 2010 - 1 BVR 420/09 -
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Themengebiet: Familienrecht