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BVerfG: Videobeweis von Verkehrsverstössen kann zulässig sein
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.09.2010
Das Bundesverfassungsgericht hat seine Rechtsprechung zur Frage der Verfassungsmäßigkeit von Videoaufnahmen in Zusammenhang mit Verkehrsverstößen fortentwickelt. Der Videobeweis ist zulässig, wenn die Aufnahme erst bei Verdacht eines Verstoßes einsetzt, und das Persönlichkeitsrecht unbeteiligter Verkehrsteilnehmer nicht verletzt wird.
Im vergangenen Jahr hatte das BVerfG Grenzen gesetzt und den Videobeweis nicht zugelassen, da das Persönlichkeitsrecht Nichtbetroffeneer beeinträchtigt war.
BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 – 2 BvR 1447/10 –
Zur Pressemitteilung des BVerfG
Zum Beschluß vom 11.08.2009 im Wortlaut

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