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BVerfG: Verkehrsüberwachung per Video verfassungswidrig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 01.09.2009
Verkehrsüberwachungen per Video, z.B. Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen, erfolgen häufig aufgrund ministerieller Erlasse, also ohne gesetzliche Grundlage. Eine solche ist aber erforderlich: Da auf den Videos auch andere Verkehrsteilnehmer gefilmt werden, ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung betroffen, so das BVerfG. Ein entsprechendes Urteil wurde aufgehoben.
Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 11.08.2009 - 2 BvR 941/08
Zur Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV
Themengebiet: Verkehrsrecht