News
BVerfG: Ein Auto ist keine Waffe
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.09.2008
§ 113 StGB stellt den Widerstand gegen (berechtigte) Maßnahmen von Vollstreckungsbeamten unter Strafe. Die Höchststrafe beträgt zwei, bei Einsatz einer Waffe aber fünf Jahre.
Ist nun der gewaltsame Einsatz eines Kfz, etwa bei einer Verkehrskontrolle, ein Waffengebrauch? Das Bundesverfassungsgericht sagt nein.
Bei einer Verkehrskontrolle hatte sich ein Polizist in ein Kfz gebeugt, um den Schlüssel abzuziehen. Der Autofahrer fuhr gewaltsam los und schleifte den Beamten einige Meter mit. Er wurde natürlich bestraft, jedoch nicht wegen des Einsatzes einer Waffe (BVerfG 2 BvR 2238/07)
Zur Pressemitteilung des BVerfG
Themengebiet: Verkehrsrecht