07.02.2012

News

BGH erleichtert Verwendung von Mietspiegeln

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.06.2010

Gemäß § 558 a BGB kann der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete schrittweise erhöhen. Die Vergleichsmiete kann u.a. durch einen Mietspiegel ermittelt werden. Der Bundesgerichtshof hat dies nun erleichtert: Unteer Umständen kann auch die Heranziehung des Mietspiegels einer Nachbargemeinde die Vergleichsmiete begründen.

BGH, Urteil vom 16.06.2010 - VIII ZR 99/09

Zur Pressemitteilung des BGH  

Themengebiet: Mietrecht

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