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BGH: eBay haftet für Mißbrauch von Namen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.04.2008
Der Ausgangsfall: Ein Unbekannter hatte sich unter fremdem Namen im Internet-Auktionshaus "eBay" angemeldet und Handel mit gefälschten Artikeln betrieben. Der Namensinhaber, von geprellten Käufern angeschrieben, hatte sich an eBay gewandt mit der Aufforderung, den Anbieter zu sperren und künftigen Mißbrauch eines Namens und seiner Adressdaten wirksam zu verhindern. Dennoch erhielt der Kläger weiterhin Beschwerden über Geschäfte, die in seinem namen bei eBay getätigt worden waren.
Der Bundesgerichtshof stellt nun fest, daß eBay zwar nicht generell verpflichtet sei, die Daten seiner Kunden auf Richtigkeit zu überprüfen. Werde aber auf einen eindeutigen Rechtsverstoß aufmerksam gemacht, so der BGH, setze aber die Haftung ein. Die wiederholten Verstöße habe eBay zu vertreten, der Betroffene kann Unterlassung und ggf. Schadensersatz verlangen.
BGH, Urteil vom 10.04.2008 - I ZR 227/05
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