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BGH: Wohnflächenabweichung ist Mangel auch bei "ca."-Angaben
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 15.03.2010
Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach eine Abweichung von tatsächlicher und vertraglich vereinbarter Wohnfläche einen Mangel der Mietsache darstellt und zur Minderung berechtigt, wenn sie wesentlich ist (mehr als 10 %).
Eine ungefähre Angabe im Mietvertrag ("ca. 100 qm") ändert hieran nichts und eröffnet keinen zusätzlichen Toleranzbereich.
BGH, Urteil vom 10. März 2010 – VIII ZR 144/09
Themengebiet: Mietrecht