20.05.2012

News

BGH: Widerruf auch bei sittenwidrigem Vertrag

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 30.11.2009

Ein sittenwidriger Vertrag ist nichtig, jedoch kann das bereits Geleistete nicht zurückgefordert werden, wenn die Sittenwidrigkeit bekannt war, § 817 BGB.

Auch bei einem sittenwidrigen Vertrag hat ein Verbraucher aber ein Widerrufsrecht, z.B. wenn es sich um ein Fernabsatzgeschäft handelt (hier: Kauf eines Radarwarngerätes via Internet).

BGH, Urteil vom 25. November 2009 - VIII ZR 318/08

Zur Pressemitteilung des BGH

Themengebiet: Ohne Kategorie

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden