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BGH: Werbeanruf eines Suchmaschinenbetreibers wettbewerbswidrig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.09.2007
Der Betreiber einer Suchmaschine handelt wettbewerbswidrig, wenn er ein Unternehmen, das von der Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, sich kostenlos in das Unternehmensverzeichnis der Suchmaschine einzutragen, unaufgefordert anruft, um das Unternehmen zu einem entgeltlichen Eintrag zu bewegen. Der Bundesgerichtshof verwies auf die große Zahl von Suchmaschinen, in die sich Unternehmen kostenlos eintragen lassen könnten. Würde jeder Betreiber Werbeanrufe bei den eingetragenen Unternehmen veranlassen, könne dies deren Geschäftsbetrieb erheblich beeinträchtigen. Die entschied der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil (Urteil vom 20.09.2007, Az.: I ZR 88/05).
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