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BGH: "Vorführwagen" kann älteres Modell sein
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.09.2010
Ein als "Vorführwagen" verkauftes Kfz kann auch ein älteres, nicht aktuelles Fahrzeugmodell sein. Der BGH entschied, daß ein 2005 als "Vorführwagen" verkauftes Wohnmobil mit einem Aufbau aus 2003 nicht mangelhaft sei.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 61/09
Themengebiet: Verkehrsrecht