20.05.2012

News

BGH: "Vorführwagen" kann älteres Modell sein

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 16.09.2010

Ein als "Vorführwagen" verkauftes Kfz kann auch ein älteres, nicht aktuelles Fahrzeugmodell sein. Der BGH entschied, daß ein 2005 als "Vorführwagen" verkauftes Wohnmobil mit einem Aufbau aus 2003 nicht mangelhaft sei.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.09.2010 - VIII ZR 61/09

Zur Pressemitteilung des BGH

Themengebiet: Verkehrsrecht

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