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BGH: Vermieter muß nicht regelmäßig Elektroinstallation prüfen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.10.2008
Der Vermieter einer Wohnung ist nicht verpflichtet, Elektroleitungen und -geräte ohne Anlaß regelmäßig überprüfen zu lassen. Dies entschied vorgestern der Bundesgerichtshof und wies die Klage eines Mieters, der durch einen Wohnungsbrand einen Schaden erlitten hatte, ab.
Allerdings hat der Vermieter Verkehrssicherungspflichten. Besteht Anlaß für die Überprüfung, z.B. ungewöhnliche Störungen, muß er schnell reagieren.
BGH, Urteil vom 15.10.2008 - VIII ZR 321/07 -
Themengebiet: Mietrecht