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BGH: Vermieter muss Endrenovierungskosten bei ungültiger Klausel erstatten
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 29.05.2009
Ein Mieter, der aufgrund einer ungültigen Vertragsklausel Schönheitsreparaturen vornimmt, kann vom Vermieter auch im Nachhinein Erstattung der Kosten verlangen. Hierzu gehören nicht nur die tatsächlich aufgebrachten Kosten, sondern auch die eigene Freizeit und die der Helfer aus dem Familienkreis.
BGH, Urteil vom 27. Mai 2009 - VIII ZR 302/07
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Themengebiet: Mietrecht