20.05.2012

News

BGH: Verlust von Gepäck bei Flugreise

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 18.03.2011

Das Montrealer Übereinkommen von 1999 setzt u.a. bei der Haftung der Fluglinie für den Verlust von Reisegepäck eine Höchstgrenze fest. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, daß diese Höchstgrenze nicht pro Gepäckstück, sondern pro Reisenden gilt. Im entschiedenen Fall stärkte der BGH die Rechte der Reisenden, da zwei Passagiere einen Koffer gemeinsam nutzten, somit die Höchstgrenze zweimal galt.

BGH, Urteil vom 15. März 2011 – X ZR 99/10

Zur Pressemitteilung des BGH

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