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BGH: Verbraucher ist für ungesichertes W-LAN verantwortlich
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.05.2010
Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.
BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08
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