07.02.2012

News

BGH: Verbraucher ist für ungesichertes W-LAN verantwortlich

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 12.05.2010

Wer ein W-LAN (ein drahtloses Netzwerk, z.B. einen W-LAN-Router) betreibt, muß es mit einem Passwort absichern. Der Verbraucher haftet zwar nicht auf Schadensersatz, aber auf Unterlassung.

BGH, Urteil vom 12.05.2010 - I ZR 121/08

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