20.05.2012

News

BGH: Unpünktliche Mietzahlung durch Sozialamt kein Kündigungsgrund

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 09.11.2009

Unregelmäßige Mietzahlungen können Grund für eine fristlose Kündigung sein. Allerdings ist auch im Rahmen von § 543 BGB auf die Gesamtumstände abzustellen. Übernimmt das Sozialamt die Mietzahlungen und zahlt trotz Abmahnungen unpünktlich, ist dies allein kein Kündigungsgrund.

BGH, Urteil vom 21.10.2009 - VIII ZR 64/09

Zur Pressemitteilung des BGH

Themengebiet: Mietrecht

Diese Seite: Nach oben | Drucken | Per Email versenden