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BGH: Umlage der Kosten für Öltankreinigung auf Mieter zulässig
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 23.11.2009
Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Vermieter von Wohnraum die Kosten für die Reinigung eines Öltanks auf den Mieter umlegen darf. Es handele sich nicht um Instandhaltungskosten, die vom Vermieter zu tragen wären, sondern um Betriebskosten, so der BGH.
BGH, Urteil vom 11. November 2009 - VIII ZR 221/08
Themengebiet: Mietrecht