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BGH: Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.02.2008
Der Vermieter einer Wohnung kann bei vereinbarter Umlage der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen, um die Belegung des Hauses zu ermitteln. Dies entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 23.01.2008 und wies eine Klage des Vermieters letztinstanzlich ab.
Das Melderegister sei gerade bei hoher Fluktuation ungeeignet, der Vermieter müsse weitere Ermittlungen anstellen. Welche, ließ der BGH offen.
BGH, Urteil vom 23.01.2008 - VIII ZR 82/07
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Themengebiet: Mietrecht