News
BGH: Tarife von Gasversorgern nur eingeschränkt überprüfbar
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 19.11.2008
Die Tarife von Gasversorgern unterliegen nach der einschlägigen ABVGasV einer sogenannten Billigkeitskontrolle durch die Gerichte, § 315 BGB. Wie der Bundesgerichtshof soeben entschied, gilt diese Kontrolle aber nur für die jeweilige Tariferhöhung, nicht für den Gastarif insgesamt. Insbesondere müssen die Versorger, jedenfalls nach derzeit geltendem Recht, nicht ihre gesamte Tarifkalkulation offenlegen, wie noch die Vorinstanz entschieden hatte.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Zum Bericht auf SPIEGEL-Online
Themengebiet: Ohne Kategorie