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BGH: Stundensätze einer Vertragswerkstatt bei fiktiver Abrechnung nach Unfall
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 21.10.2009
Bei der Abrechnung eines Unfallschadens nach Gutachten, also ohne Rechnung, darf der Geschädigte die Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen. Versuchen von Versicherern, die Geschädigten auf kostengünstigere Werkstätten zu verweisen, erteilt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung eine Absage. Dies gilt auch für ältere Fahrzeuge, wie der BGH jüngst entschied.
BGH, Urteil vom 20. Oktober 2009 – VI ZR 53/09
Themengebiet: Verkehrsrecht