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BGH: Schönheitsreparaturklauseln mit starren Fristen auch bei Gewerberaummiete unwirksam
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 10.10.2008
Auch bei Gewerberaummiete ist eine formularmäßige Übertragung von Schönheitsreparaturen unwirksam, wenn der Mieter verpflichtet wird, die Arbeiten innerhalb starrer Fristen unabhängig vom Erhaltungszustand der Mietsache durchzuführen. Auch hier gelte, ähnlich dem Wohnraummietrecht, § 305 ff. BGB, wie der Bundesgerichtshof vorgestern entschied.
BGH, Urteil vom 01.10.20008 - XII ZR 84/06
Themengebiet: Mietrecht