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BGH: Scheinvater kann vom leiblichen Vater Unterhalt zurückfordern
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 17.04.2008
Jahrelang zahlte ein Mann Unterhalt für drei Kinder, bis sich herausstellte, daß er nicht der leibliche Vater sein kann. Der mutmaßliche Vater, der inzwischen mit der Mutter und den Kindern zusammenlebte, verweigerte jedoch die Vaterschaftsfeststellung. Der Kläger, in den ersten beiden Instanzen erfolglos, konnte nun gestern vor dem Bundesgerichtshof einen Teilerfolg erzielen. Der BGH fällte hierbei eine Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung.
Danach kann der Scheinvater vom leiblichen Vater grundsätzlich Unterhalt zurückfordern; im Rahmen dieses Verfahrens kann er außerdem die Feststellung der Vaterschaft erzwingen.
BGH, Urteil vom 16.04.2008 XII ZR 144/06
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Themengebiet: Familienrecht