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BGH: Sabine Christiansen kann Unterlassung einer Fotoveröffentlichung verlangen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 08.07.2008
In der Zeitschrift "Bild der Frau" erschien unter der Rubrik "Neues aus Mallorca" ein Foto, das die bekannte Fernsehmoderatorin Sabine Christiansen zusammen mit ihrer Putzfrau beim Einkaufen auf Mallorca zeigte. Die Moderatorin verlangte Unterlassung für zukünftige Fälle, und der Bundesgerichtshof gab ihr Recht.
Das beanstandete Bild zeige - worauf der Begleittext selbst hinweise - die Klägerin in einer völlig belanglosen Situation. Der Nachrichtenwert im Hinblick auf eine die Öffentlichkeit interessierende Sachdebatte sei gering. In solchen Fällen überwiege das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person.
BGH, Urteil vom 1. Juli 2008 - VI ZR 243/06 -
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