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BGH: Rückabwicklung eines Autokaufs und Rückgabe des Altfahrzeuges
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 25.02.2008
Der Käufer eines Neufahrzeuges hat bei wirksamem Rücktritt vom Kaufvertrag das in Zahlung gegebene, frühere Fahrzeug zurückzunehmen; er kann nicht den im Kaufvertrag für das Altfahrzeug angegebenen Geldbetrag verlangen.
Dies entschied der für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes; der Vertrag werde insofern einheitlich behandelt und rückabgewickelt. Dies gelte sogar dann, wenn der Verkäufer einen für das Altfahrzeug noch laufenden Kredit übernehme, so der BGH (Urteil vom 20.02.2008 - VIII ZR 334/06)
Themengebiet: Verkehrsrecht