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BGH: Renovierung des Mieters kann Miete erhöhen
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 06.04.2011
Muss ein Mieter im Rahmen einer Modernisierung der Wohnung neu tapezieren, kann er diese Kosten vom Vermieter erstattet verlangen, § 554 IV BGB. Der Vermieter kann diese Kosten aber ebenfalls gemäß § 559 BGB in die Mieterhöhung einfließen lassen.
BGH, Urteil vom 30. März 2011 – VIII ZR 173/10
Themengebiet: Mietrecht