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BGH: Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht schon vor Kündigung
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 24.11.2008
Die Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht tritt ein, sobald eine Partei einen Rechtsverstoß der anderen Seite zumindest behauptet. Viele Versicherer lehnten den Versicherungsschutz im Vorfeld einer drohenden arbeitgeberseitigen Kündigung ab, da der Versicherungsfall noch nicht eingetreten sei.
Der Bundesgerichtshof stellt nun klar: Auch die bloße Kündigungsandrohung kann Vertragsverstoß sein, Rechtsschutz besteht.
BGH, Urteil vom 19. November 2008 - IV ZR 305/07
Themengebiet: Arbeitsrecht