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BGH: Rechte von Fluggästen können in Deutschland eingeklagt werden
News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.01.2011
Wenn ein Luftfahrtunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union gestützt auf die EU-Fluggastrechteverordnung auf Ausgleichszahlung in Anspruch genommen wird, sind bei einem geplanten Abflug aus Deutschland die hiesigen Gerichte zuständig.
BGH, Urteil vom 18. Januar 2011 – X ZR 71/10
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