20.05.2012

News

BGH: Rangfolge des Unterhalts von geschiedenem und neuem Ehegatten

News von: Herr Ralph Haberstroh vom 20.08.2008

Zum 01.01.2008 hat sich das Recht des ehelichen und nachehelichen Unterhalts geändert. Bisher galt, daß sich der neue Ehepartner bei der Heirat auf zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende Unterhaltspflichten seines Partners einstellen kann, somit nachrangig ist. Seit Anfang 2008 stellt der Gesetzgeber aber auf das Gewicht der Unterhaltsansprüche ab; vorrangig sind z.B. Ansprüche derjenigen, die minderjährige Kinder betreuen.

Auch ändert der BGH seine Rechtsprechung zum Ehesplitting: Dieser Steuervorteil müsse nicht mehr unbedingt, wie bisher, in der neuen Ehe verbleiben.

BGH, Urteil vom 30. Juli 2008  XII ZR 177/06

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Themengebiet: Familienrecht

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